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Die Erstberatung muss nach der Steuerberatergebührenverordnung (StGebV) abgerechnet werden und kostet 100 Euro (zzgl. MWSt.).
Bei einem folgenden Auftrag wird Ihnen dieser Betrag angerechnet.
Dieselbe Transparenz dürfen Sie bei unseren Leistungsabrechnungen erwarten. Sie richten sich nach den Vorgaben der o.a. StGebV sowie nach unserer kanzleiinternen Zeit-/Leistungserfassung.
Unser Honorar berechnet sich nicht pauschal, sondern verursachungsgerecht.
Die Einzelleistungen können in der Abrechnung nachvollzogen werden und sind weitgehend als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten absetzbar.
Steuerberatung durch uns ist eine Investition, die sich bezahlt macht!