Ihr Steuerberater

Dietrich Giffhorn
Dipl.-Ök. Steuerberater

Arbeitshilfen

weitere Leistungen der Kanzlei Giffhorn

Schenkungsteuer

Sicherlich stellt sich für Sie auch die Frage, wie Ihr Vermögen für die nächste Generation gesichert werden kann. Denn ein Vertrauen auf die allgemein gültigen Regelungen bei Schenkungen und Erbschaften kostet oftmals unnötig viel Geld. Zudem können Erbstreitigkeiten unter den Erben oftmals vermieden werden, wenn von vornherein eindeutige und gerechte Regelungen für den Erbfall festgelegt werden. Dies sollte nicht erst im hohen Alter, sondern bereits frühzeitig bedacht werden. Wir erarbeiten mit Ihnen vor dem Hintergrund des von Ihnen tatsächlich gewollten die steuerlich günstigste Lösung.

Erbschaftsteuer

Es ist ein Erbfall eingetreten? Wir erstellen Ihre Erbschaftsteuererklärung unter Ausschöpfung aller Abzugsmöglichkeiten.

Testamentsvollstreckung

Sie sind sich nicht sicher, dass die von Ihnen Bedachten willens oder in der Lage sind, Ihren letzten Willen nach dem Tod umzusetzen? Wir übernehmen die Testamentsvollstreckung für Sie und sorgen dafür, dass Ihr Wille Wirklichkeit wird.

Wozu ein Testament?

Wer sollte eine Testamentsvollstreckung anordnen?

Was sind die Aufgaben des Testamentsvollstreckers?

Richtig verstandene Testamentsvollstreckung bedeutet:

Kurz: Der Wille des Erblassers entscheidet.


Wir beraten und unterstützen Sie unter steuerlichen Aspekten auch gerne
in folgenden Bereichen:


Zur Abrundung unseres Angebotes kooperieren wir mit kompetenten Partnern aus den Bereichen Wirt- schaftsprüfung, Rechtsberatung sowie Finanz- und Vermögensplanung.