Schenkungsteuer: Steuerbarkeit einer Pauschalabfindung für den Verzicht auf nachehelichen Unterhalt
Der BFH entschied mit Urteil vom 9.4.2025 (II R 48/21), dass eine freigebige Zuwendung vorliegt, wenn ein Ehegatte vor der Eheschließung vom anderen Ehegatten als Ausgleich für einen ehevertraglich vereinbarten Verzicht auf den Anspruch auf Zugewinnausgleich, den nachehelichen Unterhalt und die Hausratsaufteilung ein Grundstück erhält. Im Anschluss an seine Urteile vom 17.10.2007 (II R 53/05, BFHE 218, 409, BStBl II 2008, 256) und 1.9.2021 (II R 40/19, BFHE 275, 248, BStBl II 2023, 146) stellt er klar, dass der Verzicht keine die Bereicherung mindernde Gegenleistung darstellt. Bei der Annahme, der ehevertragliche Verzicht auf Zugewinnausgleich und nachehelichen Unterhalt sei als eine die Bereicherung ausschließende Gegenleistung zu werten, handele es sich um einen schenkungsteuerrechtlich unbeachtlichen Subsumtionsirrtum, der die Erfüllung des subjektiven Tatbestands des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG nicht ausschließt.