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E-Mails als vorzulegende Handels- und Geschäftsbriefe - Zur Reichweite des Datenzugriffsrechts der Finanzverwaltung

Nach der am 18.9.2025 veröffentlichten Entscheidung des BFH v. 30.4.2025, XI R 15/23 können Handels- und Geschäftsbriefe i.S.v. § 147 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 AO auch E-Mails sein. Zudem stellte der XI. Senat des BFH klar, dass (digitale) Unterlagen über Konzernverrechnungspreise dem Anwendungsbereich des § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO unterfallen. Die Finanzverwaltung ist daher im Rahmen der Außenprüfung grundsätzlich berechtigt, vom Steuerpflichtigen sämtliche E-Mails mit steuerlichem Bezug anzufordern. Mangels Rechtsgrundlage ist es der Finanzverwaltung jedoch verwehrt, ein sogenanntes Gesamtjournal zu verlangen, das einerseits erst noch erstellt werden müsste und andererseits auch Informationen zu solchen E-Mails enthält, die keinen steuerlichen Bezug haben.

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