Steuerberater Braunschweig - Kanzlei Giffhorn - Weitere Steuerberater-Leistungen

Weitere Leistungen der Kanzlei Giffhorn

Schenkungssteuer

Sicherlich stellt sich für Sie auch die Frage, wie Ihr Vermögen für die nächste Generation gesichert werden kann. Denn ein Vertrauen auf die allgemein gültigen Regelungen bei Schenkungen und Erbschaften kostet oftmals unnötig viel Geld. Zudem können Erbstreitigkeiten unter den Erben oftmals vermieden werden, wenn von vornherein eindeutige und gerechte Regelungen für den Erbfall festgelegt werden. Dies sollte nicht erst im hohen Alter, sondern bereits frühzeitig bedacht werden. Wir erarbeiten mit Ihnen vor dem Hintergrund des von Ihnen tatsächlich gewollten die steuerlich günstigste Lösung.

Erbschaftsteuer

Es ist ein Erbfall eingetreten? Wir erstellen Ihre Erbschaftsteuererklärung unter Ausschöpfung aller Abzugsmöglichkeiten.

Testamentsvollstreckung

Sie sind sich nicht sicher, dass die von Ihnen Bedachten willens oder in der Lage sind, Ihren letzten Willen nach dem Tod umzusetzen? Wir übernehmen die Testamentsvollstreckung für Sie und sorgen dafür, dass Ihr Wille Wirklichkeit wird.

Wozu ein Testament?

  1. Ohne Testament oder Erbvertrag erfolgt die Bestimmung der Erben per Gesetz (so genannte gesetzliche Erbfolge). Danach erben nur der Ehepartner und/oder die Verwandten. Gibt es keine Erben, fällt der Nachlass dem Staat zu.
  2. Eine vom Gesetz abweichende Regelung oder Verteilung ist nur mit Errichtung eines Testaments oder durch Abschluss eines Erbvertrags möglich.

Wer sollte eine Testamentsvollstreckung anordnen?

  1. Jeder, der schutzbedürftige Angehörige hat
  2. Jeder, der Streit in der Familie vermeiden möchte
  3. Lebensgemeinschaften mit nichtehelichen Kindern
  4. Patchwork-Familien
  5. Versorger von Behinderten
  6. Unternehmer
  7. Stifter
  8. Immobilienbesitzer
  9. Inhaber komplexer Vermögenswerte

Was sind die Aufgaben des Testamentsvollstreckers?

  1. Er führt die letztwilligen Verfügungen des Erblassers aus.
  2. Er reguliert die Nachlassverbindlichkeiten.
  3. Er reicht die Erbschaftsteuererklärung ein und führt die Erbschaftsteuer ab.
  4. Als Dauertestamentsvollstrecker verwaltet er langfristig den Nachlass, etwa bei der Verwaltung des Vermögens für minderjährige oder überschuldete Erben.

Richtig verstandene Testamentsvollstreckung bedeutet » der Wille des Erblassers entscheidet:

  1. Schutzfunktion für überlebende Angehörige
  2. Langfristiger Schutz des Nachlasses vor Vermögensverfall oder Fehlanlagen
  3. Vereinfachung und Sicherstellung der Nachlassabwicklung
  4. Schutz des Vermögens vor dem ungewollten Zugriff Dritter (z.B. Eigengläubiger der Erben, Sozialamt, Insolvenzverwalter)
  5. Erfüllung karitativer Zwecke (z.B. Stiftungsgründung)
  6. Schutz des Unternehmens

Wir beraten und unterstützen Sie unter steuerlichen Aspekten auch gerne in folgenden Bereichen:

  1. Testamentsfragen, Erbregelungen
  2. Geldanlagen und sonstige Vermögensanlagen
  3. Altersvorsorge
  4. Einsatz von Lebensversicherungen bei Finanzierungen
  5. Verträge zwischen nahen Angehörigen

Zur Abrundung unseres Angebotes als Steuerberater in Braunschweig kooperieren wir mit kompetenten Partnern aus den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung sowie Finanz- und Vermögensplanung.

Zur Kontaktseite

Steuerberater-Fortbildungspartner & Steuerberater-Verbände:

Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen
You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close